Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Landesamt für Statistik ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die vom Bayerischen Landesamt für Statistik unter www.statistikdaten.bayern.de veröffentlichte Datenbank "GENESIS-Online".

Bei der Gestaltung und Entwicklung von GENESIS-Online stand der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung der Software. Momentan lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden.


Mehr zu diesem Thema:
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung - BayDiV)

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

Bayerischer Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung


Barrieren melden:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu GENESIS-Online aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Telefon: +49 (0) 911 98208-6563

E-Mail: barrierefrei@statistik.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth

E-Mail: genesis-online@statistik.bayern.de


Datum der Erklärung/Aktualisierung:
Diese Erklärung wurde am 19.11.2020 erstellt und wurde am 11.12.2023 aktualisiert.


Durchsetzungsverfahren:
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Bitte klicken Sie auf der Site:

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

auf den Link: „Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV“

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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